Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Oberes Elbtal Riesa in der Sitzung am 28.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Oberes Elbtal Riesa in der Sitzung am 28.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen: